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Diese Bank-Kunden bekommen jetzt Geld zurück: Was du dafür tun musst

Einmal mehr geht es um die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren bei Konsum- und Wohnkrediten, die die Erste Bank und zahlreiche Sparkassen in den Bundesländern konsumentenfreundlich zurückzahlen. . . .

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Diese Bank-Kunden bekommen jetzt Geld zurück: Was du dafür tun musst

Einmal mehr geht es um die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren bei Konsum- und Wohnkrediten, die die Erste Bank und zahlreiche Sparkassen in den Bundesländern konsumentenfreundlich zurückzahlen. Betroffen sind jene Konsum- und Wohnkredite für die eben Kreditbearbeitungsgebühren verrechnet worden sind. Dazu zählen auch Zwischenfinanzierungen (etwa Baugirokonten) sowie Darlehen der s Bausparkasse. Wie lange Gebühren zurückgefordert werden könnenDie Gebühren können 30 Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Und das ganz unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder schon zurückgezahlt wurde. Wurde der Kreditvertrag vor dem 1. Jänner 2019 endgültig getilgt, muss lediglich der jeweilige Kreditvertrag vorgelegt werden. Hat man diesen nicht mehr, kann man ihn bei der Bank anfragen und eine kostenlose Kopie verlangen, so die AK. Erste Bank und Sparkassen: Was und wie viel wird zurückgezahlt?Zurückgezahlt wird die Bearbeitungsgebühr, die beim Abschluss des Kreditvertrages einmalig bezahlt wurde. Dementsprechend ist der Rückzahlungsbetrag unterschiedlich hoch. Voraussetzung ist jedenfalls, dass mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr bezahlt wurden. Bei Konsumkrediten werden dann 90 Prozent refundiert, bei Wohnkrediten gibt es je nach Höhe zwischen 35 und 80 Prozent zurück. Hat man den Kredit über einen Kreditvermittler abgeschlossen, erhält man gestaffelt zwischen 225 und 750 Euro zurück. So kannst du deine Ansprüche anmeldenBist du nun betroffen, kannst du die Ansprüche online mittels Formular bis zum 31. Juli 2027 auf der Bank-Website anmelden. Das geht bei derErste Bank Oesterreich hierund bei ders Bausparkasse hier. Für die Erste Bank und die Sparkassen gibt es den zuvor erwähnten gemeinsamen Link, man wird dann jeweils zur betreffenden Sparkasse weitergeleitet. Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der Arbeiterkammer, freut sich über den Vergleich, der zeigen würde, „dass konstruktive Einigungen möglich sind und Kreditnehmer:innen davon unmittelbar profitieren“.

Quelle: 5min.at

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