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Erste Bank-Kunden können zu viel bezahlte Gebühren zurückverlangen

Arbeiterkammer sowie Erste Bank und 29 Sparkassen einigten sich darauf, dass Kunden Kreditgebühren zurückverlangen können. Und zwar für 30 Jahre. Kunden können ihre Verträge online. . .

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Erste Bank-Kunden können zu viel bezahlte Gebühren zurückverlangen

Arbeiterkammer sowie Erste Bank und 29 Sparkassen einigten sich darauf, dass Kunden Kreditgebühren zurückverlangen können. Und zwar für 30 Jahre. Kunden können ihre Verträge online beeinspruchen. Fabry10. 08. 2026 um 15:46Die Presse auf Google als bevorzugte Nachrichtenquelle hinzufügen. Wien. Für die österreichischen Banken war es ein Urteil mit nach wie vor unangenehmer Folgewirkung: Im März 2025 befand der Oberste Gerichtshof nämlich, dass die von der Bawag eingehobenen Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig seien. Auch ein Prozess gegen die Bank Austria, der ebenfalls vor dem OGH landete, fiel im Herbst 2025 zugunsten des Klägers aus. Denn die Justiz stellte fest, dass Kreditbearbeitungsentgelte von Banken den tatsächlichen Aufwand weder „grob überschreiten“ noch intransparent sein dürfen. Für die Kunden bedeutet das in der Regel: Sie bekommen ihr Geld zurück. Am Montag teilte nun die Arbeiterkammer mit, dass sie sich mit der Erste Bank und 29 Sparkassen auf eine Lösung zur Causa prima verständigt habe. Demnach können Betroffene über ein Onlineformular auf der Homepage der Bank ihr Begehren einmelden – und zu viel bezahlte Spesen zurückverlangen. Konkret geht es um Konsum- und Wohnkredite, für die Bearbeitungsgebühren verrechnet wurden. Auch Zwischenfinanzierungen sind von der Vereinbarung zwischen der AK und der Erste umfasst. Mehr dazuDie Rückforderung der Gebühren sei demnach für die vergangenen 30 Jahre möglich, so die AK per Aussendung. Und zwar ganz unabhängig davon, ob es sich um ein laufendes oder um ein bereits zurückbezahltes Darlehen handelt. Betroffene Kunden, die ihren Kredit bereits vor dem 1. Jänner 2019 getilgt haben, müssen ihren alten Vertrag (oder eine Kopie davon) vorlegen – oder bei ihrer Bank um die Aushebung des Dokuments bitten. Die Erste Bank teilte auf Nachfrage nicht mit, wie viele Kunden von der Vereinbarung zwischen den beiden Parteien betroffen sind oder sein könnten. Auch wollte sie keine Angaben darüber machen, welche Rückforderungssummen hier im Raum stehen. Geprüft werde letztendlich jeder Einzelfall, so ein Erste Bank-Sprecher. Unterschiedliche BeträgeDer Rückzahlungsbetrag hängt der AK zufolge von der Bearbeitungsgebühr ab, die beim Abschluss des Kreditvertrages bezahlt wurde. Voraussetzung für die Rückzahlung sei außerdem, dass mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr bezahlt wurden. Nutzer von Konsumkrediten könnten demnach von einer Rückerstattung bis zu 90 Prozent der Gebühr ausgehen, bei Wohnkrediten beläuft sich die Bandbreite auf 35 bis 80 Prozent der Gebühr. Eine Rückerstattung ist auch für solche Kunden vorgesehen, die ihren Kredit über einen Vermittler abgeschlossen haben. Der Erste Bank zufolge werden seit rund sechs Jahren keine Bearbeitungsgebühren mehr für Kredite verrechnet. Mehr dazuIn den vergangenen Jahren wurden von Verbraucherschützern immer wieder Klagen gegen Banken wegen Kreditbearbeitungsgebühren eingebracht. (nst)

Quelle: diepresse.com

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